autogarage - auto mörsburg ag - rickenbach zh

VERTRAGSBESTIMMUNGEN


Allgemeine Bedingungen

  • Fahrer: Mindestalter 18 Jahre
  • Gültiger Führerausweis muss beim Empfang des Fahrzeugs vorgewiesen werden
  • Ausschluss Selbstbehalt muss vor Mietbeginn abgeschlossen sein

Bezahlung

  • Bar oder mit Karte bei Übernahme, nach Absprache
  • Treibstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters
  • Starke Verschmutzungen sind nicht im Mietpreis inbegriffen

Kaution

  • Bar oder mit Karte bei Übernahme, nach Absprache

Annullierung

  • Bis 48 Std. vor Mietbeginn kostenlos, danach 50 %
  • Ohne Annullierung 100 % der reservierten Zeit

Versicherungen

  • Selbstbehalt Fr. 1'000.-

Transportversicherung

  • ist Sache des Mieters

Wichtige Hinweise

Für grobfahrlässige Schäden, verursacht durch falsche Handhabung, Befahren von unwegsamen Gelände, Trunkenheit und Nichtbeachten von Mindesthöhen und -breiten von Unterführungen, Garagen, Tunneln, Leitungen usw. bleibt der Mieter in jedem Fall für den ganzen Schaden haftbar.

Bei Verursachung eines Unfalls, Haftpflicht- oder eines Kaskoschadens wird der Selbstbehalt in Rechnung gestellt, ausser bei vorgängigem Ausschluss.

Auto Mörsburg AG, Schmiedgasse 3, 8545 Rickenbach, Tel. 052 337 32 45, Mail service@auto-moersburg.ch

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Allgemeine Bedingungen

  • Fahrer: Mindestalter 18 Jahre
  • Gültiger Führerausweis muss beim Empfang des Fahrzeugs vorgewiesen werden
  • Ausschluss Selbstbehalt muss vor Mietbeginn abgeschlossen sein

Bezahlung

  • Bar oder mit Karte bei Übernahme, nach Absprache
  • Treibstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters
  • Starke Verschmutzungen sind nicht im Mietpreis inbegriffen

Kaution

  • Bar oder mit Karte bei Übernahme, nach Absprache

Annullierung

  • Bis 48 Std. vor Mietbeginn kostenlos, danach 50 %
  • Ohne Annullierung 100 % der reservierten Zeit

Versicherungen

  • Selbstbehalt Fr. 1'000.-

Transportversicherung

  • ist Sache des Mieters

Wichtige Hinweise

Für grobfahrlässige Schäden, verursacht durch falsche Handhabung, Befahren von unwegsamen Gelände, Trunkenheit und Nichtbeachten von Mindesthöhen und -breiten von Unterführungen, Garagen, Tunneln, Leitungen usw. bleibt der Mieter in jedem Fall für den ganzen Schaden haftbar.

Bei Verursachung eines Unfalls, Haftpflicht- oder eines Kaskoschadens wird der Selbstbehalt in Rechnung gestellt, ausser bei vorgängigem Ausschluss.

Auto Mörsburg AG, Schmiedgasse 3, 8545 Rickenbach, Tel. 052 337 32 45, Mail service@auto-moersburg.ch

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